Auf eine ausseramtliche Entschädigung wird gegenseitig verzichtet. 6. Die Parteien beantragen dem Gericht, den vorliegenden Vergleich im Wortlaut in die zu erlassende Eheschutzverfügung aufzunehmen und die Vereinbarung, was die Kinderbelange betrifft, im Sinne der gemeinsam gestellten Anträge zu genehmigen. 7. Die vorliegende Vereinbarung wird in dreifacher Ausfertigung erstellt, je eine für Frau Y., Herrn X. und den Bezirksgerichtspräsidenten Maloja. Die Vereinbarung ist bis zur beidseitigen Unterzeichnung durch die Parteien unverbindlich und unpräjudizierlich.