C.1. Am 23./24. August 2007 schlossen die Parteien eine Vereinbarung ab, in welcher sie wörtlich folgende Feststellungen und Regelungen trafen: I. Feststellungen 1. Am 17. August 2007 ist die Ehefrau, die sich in der 31. Schwangerschaftswoche befindet, mit den Kindern A., geb. _, B., geb. _, und C., geb. _, aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung in E. ausgezogen und hat in F. einen eigenen Haushalt begründet. Am 20. August 2007 stellte deshalb die Ehefrau ein Eheschutzgesuch beim Bezirksgerichtspräsidenten Maloja.