A. X. und Y. heirateten am _. Sie sind die Eltern von vier Kindern, nämlich von A., geboren am _, B., geboren am _, C., geboren am _, und D., geboren am _. B. Auf Gesuch von Y. erliess der Bezirksgerichtspräsident Maloja mit superprovisorischer Verfügung vom 15. Mai 2007 (Proz. Nr. _) erste eheschutzrichterliche Massnahmen. Unter anderem ermächtigte er die Parteien zum sofortigen Getrenntleben. Nachdem Y. am 14. Mai 2007 ihr Gesuch zurückgezogen hatte, schrieb der Bezirksgerichtspräsident Maloja das Verfahren ab.