Allerdings können sie nicht im vollem Umfang zusätzlich zum geschuldeten Unterhalt geschlagen werden. So gilt darauf hinzuweisen, dass die monatlichen Kosten des Schulbesuchs nur teilweise belegt wurden. Verwiesen wird auf eine Rechnung, welche sich auf eine Quartalsperiode - den Herbst 2008 - bezieht (KB act. 30). In den £ 7'887.50, die in Rechnung gestellt wurden, ist insbesondere auch eine Kaution in Höhe von £ 700.00 enthalten. Es ist nun nicht anzunehmen, dass in den folgenden Quartalsrechnungen weitere solche Kautionen anfielen, noch ist davon auszugehen, dass bei einem ordentlichen Schulbesuch die Kaution verfiel.