ed) Ausgewiesen ist auch, dass der Rekurrent jene Gesundheitskosten bezahlte, welche von der Krankenkasse nicht gedeckt wurden. Wie hoch die betreffenden Auslagen durchschnittlich sind, wurde weder dargelegt noch belegt. Namentlich kann aus den Arztrechnungen, welche in der Zusammenstellung der Rekurrentin für die Monate September bis Dezember 2007 erwähnt sind, nicht auf entsprechende Selbstbehalte geschlossen werden. Nach Ermessen sind monatlich Fr. 300.-- zuzusprechen.