Seite 45 — 61 der vorerwähnten Zusammenstellung der Lebenshaltungskosten auf. Die Rekurrentin verlangt in ihrer eigenen Bedarfsberechnung Fr. 233.-- für die Telekommunikation und Mobiliarversicherung sowie Fr. 68.-- für die Lebensversicherung. Die Beträge erscheinen in der Höhe glaubhaft. Berücksichtigt man zusätzlich noch die regelmässig anfallenden Radio- und Fernsehgebühren von Fr. 28.-- sind ihr demnach Fr. 329.-- an den Bedarf anzurechnen.