Dass man sich nicht einschränkte, ergibt sich darüber hinaus nur schon allein aus dem Detailgrad der Zusammenstellungen. Die Liste bezieht sich auf die Einkäufe von Lebensmitteln, Kleider, Schuhen, die Kosten für auswärtiges Essen, den Coiffeur, Zeitung, Nachhilfestunden, die Musikschule, die Reitschule, die Spielgruppe, den Babysitter, die Putzfrau, den Optiker, anderweitige Hobbys der Kinder, Apothekeneinkäufe, Einkäufe in Möbelgeschäften und im Bereich der Unterhaltungselektronik, Handwerker, Geschenke sowie die Auslagen für Benzin und den öffentlichen Verkehr. Gemäss diesen Unterlagen hatte die Rekurrentin im September 2007 zusammen mit den Kindern Auslagen von Fr. 5'745.85.