Seite 38 — 61 Trennung verbundenen Kosten auch nicht zwingend bedeutend höher sein. Standen - wie es nachgerade vorliegend der Fall ist - schon während der Ehe zwei voll eingerichtete Wohnungen zur Verfügung und leben die Parteien nach der Trennung je in einem dieser Haushalte, vergrössern sich die Auslagen fürs Wohnen nicht. Bei den Aufwendungen für den täglichen Bedarf, den Kosten der Ferien und der Hobbys halten sich die Veränderungen in Grenzen.