Seite 37 — 61 haltsfestsetzung ist die Gegenüberstellung der beidseitigen Existenzminima und des Gesamteinkommens mit anschliessender Überschussverteilung. In BGE 134 III 145 hat das Bundesgericht allerdings festgehalten, dass diese Methode für den nachehelichen Unterhalt bei durchschnittlichen Verhältnissen wenig sachgerecht ist. Bekräftigt wurde diese Rechtsprechung in der Folge für die Bemessung in guten Verhältnissen.