14. Das Gesetz schreibt dem Gericht nicht vor, nach welcher Methode der Unterhaltsbeitrag berechnet werden soll (BGE 128 III 411 E. 3.2.2 S. 414/415). In den Kantonen bestehen denn auch teilweise relativ stark divergierende Methoden zur Unterhaltsbestimmung. Eine verbreitete Methode für die Unter-