bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nicht relevanten steuerlichen Abzüge ausser acht und berücksichtigt man, dass in jenem Jahr die Liegenschaft in E. noch teilweise vermietet war, verbleibt ein Einkommen von rund Fr. 315'000.--. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von circa Fr. 26'000.--. Im Schnitt (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 5P.342/2001 vom 20. Dezember 2001 E. 3.a mit Hinweisen) dürfte sich das Einkommen des Rekurrenten demnach im Bereich von Fr. 22'000.-- bis Fr. 23'000 bewegen.