Die eigentliche Altersvorsorge der Parteien seien die Liegenschaften. Es ist nun weder sinnvoll noch erforderlich, in diese Lebensplanung einzugreifen und dem Rekurrenten ein Einkommen aufzurechnen, das er allenfalls erzielen könnte, tatsächlich aber nur zu Lasten der Vorsorge geht, welcher erst im Rahmen eines allfälligen Scheidungsverfahrens die gehörige Beachtung zu schenken wäre. Ein solches Vorgehen rechtfertigt sich dabei umso weniger, als die Rekurrentin betont, keine der beiden Parteien beabsichtige derzeit die Scheidung. Schliesslich zeigt sich anhand der Steuererklärung 2005, dass auch in früheren Jahren ein ähnlich hohes Einkommen wie im Jahre 2007 ausgewiesen wurde.