Rechnet man die für die Bemessung des tatsächlichen Einkommens nicht beachtlichen steuerlichen Abzüge auf, ergibt sich ein Einkommen von rund Fr. 261'500.--. Zieht man den Eigenmietwert der gänzlich selbstbewohnten Liegenschaft in E. vom Einkommen ab, verbleibt ein Jahreseinkommen von Fr. 228'000.--. Das sind monatlich rund Fr. 19'000.--. Die Rekurrentin macht jedoch geltend, das tatsächliche Einkommen sei deutlich höher und verlangt eine andere Bewertung der in der Steuererklärung deklarierten Faktoren. Alsdann führt sie aus, die Familie habe nie das ganze Haus in E. selbst bewohnt.