Unter Berücksichtigung der von X. getragenen Miet- und Krankenkassenkosten von Fr. 2'100.--und Fr. 880.-- ergebe sich ein monatlicher Bedarf von Fr. 9'410.--. Sowohl der errechnete wie auch der auf Grund der tatsächlichen Ausgaben eruierte Bedarf sei als weit überdurchschnittlich zu qualifizieren. Dieser Standard bilde die Obergrenze des gebührenden Unterhalts. Die zu leistenden monatlichen Unterhaltszahlungen seien demnach gerundet auf Fr. 10'800.-- festzusetzen. Der auf die Kinder entfallende Unterhaltsbeitrag von je Fr. 1'500.-- zuzüglich Kinder- oder Ausbildungszulagen übersteige die Kosten zur Deckung des angemessenen Lebensstandards deutlich.