Tatsache ist schliesslich, dass der Rekurrent nunmehr während vielen Monaten seine Kinder nicht mehr gesehen oder gesprochen hat. Dass - wie der Rekurrent befürchtet - eine Entfremdung zwischen ihm und den Kindern eingetreten ist, erscheint nicht nur aufgrund des fehlenden Kontakts, sondern auch aufgrund der verschiedenen Vorfälle naheliegend. B. sprach denn auch schon anlässlich seiner Anhörung Ende Oktober 2008 davon, dass sich sein Vater seit der Trennung sehr verändert habe. Davon, dass das Besuchs- und Ferienrecht bis 2008 ohne grössere Beanstandungen zum Wohl der Kinder ausgeübt wurde und rein monetäre Interessen der Rekurrentin die Situation