Seite 19 — 61 19'000.-- für sich und die Kinder beantragte, ein das Kindswohl gefährdendes Mass an. Der Rekurrent war - wie die ins Recht gelegte Korrespondenz wohl deutlich genug aufzeigt - von Anfang an und über einen langen Zeitraum nicht in der Lage, in sachlich bleibender Art auf eine Lösung der mit der Trennung verbundenen Probleme hinzuarbeiten. Eine gewisse Beruhigung stellte sich - wie ebenfalls aus dem Verlauf der Korrespondenz der Parteien zu schliessen ist - letztlich erst ein, nachdem es im Sommer 2008 zum Zerwürfnis mit A. kam und auch B. nicht mehr bereit war, seinen Vater zu besuchen.