Nachdem beide Parteien nach wie vor Bereitschaft zum Abschluss eines Vergleichs signalisierten und sich Bedenkzeit wünschten, wurde eine zweite Einigungsverhandlung auf den 4. September 2009 angesetzt. An dieser Verhandlung nahmen wiederum beide Parteien in Begleitung ihrer Rechtsvertreter teil. Eine Einigung konnte auch anlässlich der zweiten Einigungsverhandlung nicht erzielt werden.