6. Den in diesem Punkt übereinstimmenden Anträgen entsprechend, wurden die Parteien am 18. Juni 2009 zu einer Einigungsverhandlung auf den 13. August 2009 vorgeladen. An dieser Verhandlung nahmen beide Parteien und ihre Rechtsvertreter teil. Auf Basis eines gerichtlich ausgearbeiteten Vergleichsvorschlags wurde versucht, eine einvernehmliche Lösung in allen anhängig gemachten Streitpunkten zu finden. Nachdem beide Parteien nach wie vor Bereitschaft zum Abschluss eines Vergleichs signalisierten und sich Bedenkzeit wünschten, wurde eine zweite Einigungsverhandlung auf den 4. September 2009 angesetzt.