Abholung der persönlichen Gegenstände sei wie folgt abändernd zu ergänzen: Die Gesuchstellerin sei für berechtigt zu erklären, unter einer Voranmeldung von 15 Tagen beim Ehemann in der Wohnung H. in E. ihre persönlichen Effekten (Kleider, Wäsche, Nähmaschine, persönliche Bücher, Inlineskates, ihr persönliches Klavier samt Stuhl aus Kindszeiten, Fahrrad, Samsonite Kosmetikkoffer, ein Koffer) und diejenigen der Kinder (Wäsche, Kleider, Kinderstuhl Trip Trap, Inlineskates, Fahrräder, oranger Kinderwagen) unter Zuhilfenahme einer Zügelfirma abholen zu können und der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, die genannten Sachen der