Seite 11 — 61 Samstag eines jeden Monats zwischen 1400 Uhr und 1600 Uhr in F. in einem begleiteten Besuchsrecht zu besuchen. Ohne rechtzeitige schriftliche Voranmeldung entfällt das Besuchsrecht ersatzlos. 2. Ziff. 6 des Dispositivs der Eheschutzverfügung vom 20. März 2009 sei wie folgt teilweise aufhebend abzuändern / zu ergänzen: