Mit Bezug auf Tochter C. (4) sei das bisherige Besuchs- und Ferienrecht des Gesuchsgegners dahingehend abzuändern, als dass für die Zeit, in welcher C. ohne A. (14) zum Gesuchsgegner geht, das Ferienrecht aufgehoben wird und das Besuchsrecht auf 2 halbe Tage pro Monat reduziert wird. 4. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, sämtliche aktuell gültige und künftig gültige Schlüssel für die 5 1/2 Zimmerwohnung K., G., F. (Wohnung, inklusive Garage und Kellerabteile, Skiraum, Waschküche!) unverzüglich der Gesuchstellerin herauszugeben.