im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009: monatlich und monatlich im Voraus CHF 15'626.--; ab 1. Juli 2009: monatlich und monatlich im Voraus CHF 14'989.--. 3. Mit Bezug auf Tochter C. (4) sei das bisherige Besuchs- und Ferienrecht des Gesuchsgegners dahingehend abzuändern, als dass für die Zeit, in welcher C. ohne A. (14) zum Gesuchsgegner geht, das Ferienrecht aufgehoben wird und das Besuchsrecht auf 2 halbe Tage pro Monat reduziert wird.