a und b seiner Anträge vom 10. September 2008 mit Bezug auf die Höhe der Kinderalimente (CHF 1'500.-- pro Kind monatlich) über den diesbezüglichen Antrag 1.B.2 der Gesuchstellerin vom 11. Juli 2008 hinausgeht (CHF 1'200.-- pro Kind monatlich). Bei diesem Zugeständnis sei der Gesuchsgegner zu behaften und die Kinderalimente an die Gesuchstellerin pro Kind auf CHF 1'500.-- festzusetzen; und zwar ab 1. Januar 2008. 3. Ebenso sei Vormerk zu nehmen, dass der Gesuchsgegner in Ziff.