Seite 6 — 61 1. Es sei eine Beistandschaft anzuordnen zur Überwachung des Besuchsrechts (Übergabe, Ausübung). 2. Es sei Vormerk zu nehmen, dass der Gesuchsgegner in Ziff. 1 a und b seiner Anträge vom 10. September 2008 mit Bezug auf die Höhe der Kinderalimente (CHF 1'500.-- pro Kind monatlich) über den diesbezüglichen Antrag 1.B.2 der Gesuchstellerin vom 11. Juli 2008 hinausgeht (CHF 1'200.-- pro Kind monatlich).