Seite 4 — 61 1a. ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2008 insgesamt CHF 6'638.00 und zwar • an den Unterhalt der Kinder A., B., C. und D. je einen monatlichen zum Voraus zahlbaren Unterhaltsbetrag von je CHF 1'500.00 zuzüglich gesetzlicher und/oder vertraglicher Kinderzulagen und • an den persönlichen Unterhalt der Gesuchstellerin monatlich und im Voraus CHF 638.00. Einer anderen Verteilung zwischen Gesuchstellerin und Kindern widersetzt sich der Gesuchsgegner ausdrücklich nicht, sofern der Betrag von CHF 6'638.00 nicht überschritten wird. 1b.