Zudem wurde X. das Recht eingeräumt, mit den vier Kindern jeweils eine Woche Frühlings- und Herbstferien sowie drei Wochen Sommerferien zu verbringen. Von der beantragten Anordnung einer Beistandschaft zur Überwachung des Besuchsrechts sah der Bezirksgerichtspräsident Maloja ab.