Die Parteien fördern den Kontakt zwischen den Kindern und zu den Kindern. 4. Die Ehefrau verfügt weiterhin über den Zugriff mittels EC- (Limite monatlich: CHF 10'000.--) und Kreditkarte (monatlich limitiert auf CHF 10'000.--) auf die Konten des Ehemannes, um den Lebensunterhalt für sich und die Kinder zu finanzieren. Dies hat im bisherigen Rahmen und vernünftig zu erfolgen. Ausserordentliche Bezüge sind zu besprechen.