Am 20. August 2007 stellte deshalb die Ehefrau ein Eheschutzgesuch beim Bezirksgerichtspräsidenten Maloja. Der Ehemann bestreitet den Grund der von der Ehefrau im Gesuch angeführten Zerrüttung, ist aber mit den Anträgen der Ehefrau einverstanden. 2. Mit dem Ziel, die Angelegenheit friedlich zu lösen, vereinbaren die Parteien was folgt: Il. Vereinbarung 1. Die Parteien stellen fest, dass sie seit dem 17. August 2007 getrennt leben. Sie werden bis auf Weiteres getrennte Haushalte führen.