Seite 2 — 8 4. Die Kosten der Erbschaftsverwaltung gehen zulasten des Nachlasses, ebenso die Kosten der vorliegenden Verfügung. Die amtlichen Kosten des Kreisamtes Lumnezia/Lugnez von Fr. 400.00 werden beim Erbschaftsverwalter erhoben und sind innert 30 Tagen mit dem beigelegten Einzahlungsschein zu überweisen. 5. (Rechtsmittel). 6. (Mitteilung).“