C. Am 15. Dezember 2008 richtete der Ehegatte der vorverstorbenen Vermächtnisnehmerin B. ein Schreiben an das Kreisamt Lugnez. Darin erklärte er im Namen der Erben von B. den Verzicht auf das im Testament gemachte Vermächtnis. Am 21. April 2009 bestätigten auch die Nachkommen der vorverstorbenen B. unterschriftlich gegenüber dem Kreisamt, dass sie auf das Vermächtnis verzichten.