Seite 7 — 11 den Unterhaltsbeitrag für D. (dieser beträgt zur Zeit Fr. 725.-- pro Monat) aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung der unterhaltsberechtigten Kinder unter Berücksichtigung der vorliegend für die gemeinsamen Kinder der Parteien zuzusprechenden Unterhaltsbeiträge festlegen wird. Neben dem Unterhaltsbeitrag für D. ist dem Rekurrenten ein monatlicher Grundbedarf von rund Fr. 2'200.-- anzurechnen.