Somit kann festgehalten werden, dass der Rekurrent die Stellensuche bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sehr intensiv betrieben hat, weshalb auch der Nachweis, dass er sich ernsthaft um eine ihm zumutbare Stelle bemüht hat, nicht erbracht wurde. Auch die erhaltenen Absagen haben ihn - insbesondere im Wissen um seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern - nicht davon entbunden, die Stellensuche mit Nachdruck zu betreiben und weiteren möglichen Arbeitgebern, allenfalls auch in verwandten Branchen oder sogar in branchenfremden Bereichen, die Bewerbungsunterlagen einzureichen.