Ebenfalls förderlich dürfte sein, dass er örtlich nicht gebunden ist, zumal er mit Ausnahme der Besuchswochenenden keine Kinderbetreuungspflichten hat und auch seine jetzige Wohnsituation einen jederzeitigen Wechsel zulässt. Der Rekurrent selbst macht demgegenüber geltend, sich in letzter Zeit intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht, jedoch nur Absagen erhalten zu haben. Als Nachweis hierfür reichte er eine