C. Am 17. Dezember 2008 liess Y. beim Bezirksgerichtspräsidenten Maloja ein Gesuch um Erlass eheschutzrichterlicher Massnahmen einreichen, worin sie die Zuteilung der elterlichen Obhut über die beiden Kinder unter Einräumung eines Besuchsrechts für den Vater, die Verpflichtung von X. zur Auskunftserteilung über sein Erwerbseinkommen seit 1999, sowie dessen Verpflichtung zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen von Fr. 2'300.-- (Fr. 800.-- für sich und je Fr. 750.-- für die Kinder) rückwirkend ab 1. Mai 2008 beantragte.