4. Hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Obhut sowie hinsichtlich des Besuchs- und Ferienrechtes wird Ziffer II. der Trennungsvereinbarung vom 25. Dezember 2007/6. Januar 2008 genehmigt. 5. Die Kosten dieses Verfahrens von Fr. 2'000.00 (Gerichtskosten) und Fr. 255.00 (Schreibgebühren), insgesamt Fr. 2'255.00, gehen je hälftig zulasten von Y. und X.. Der Anteil von Y. ist innert 30 Tagen mittels beiliegenden Einzahlungsscheins dem Bezirksgericht Albula zu überweisen. Der auf die Ehefrau fallende Anteil wird bei der Gemeinde C. erhoben.