Seite 3 — 12 Der Ehemann verpflichtet sich, an den Unterhalt der Familie monatliche, pränumerando zahlbare Beiträge in Höhe von Fr. 3'000.00 zuzüglich der vertraglichen und gesetzlichen Kinderzulagen zu bezahlen, nämlich je Fr. 900.00 pro Kind zuzüglich Kinderzulagen und Fr. 1'200.00 für die Ehefrau und wird mit Wirkung bis Ende August 2008 genehmigt. 3.a