IV. Es steht jedem Ehegatten frei, diese Trennungsvereinbarung durch den Präsidenten des Bezirksgerichtes Albula richterlich genehmigen zu lassen. In diesem Falle gehen die Kosten des Bezirksgerichtspräsidenten je zur Hälfte zulasten der Parteien. Die Kosten von Rechtsanwalt P. Fryberg zahlen die Parteien ebenfalls je zur Hälfte. 2. Die Ziffer III der Vereinbarung vom 25. Dezember 2007/6. Januar 2008 hat folgenden Wortlaut: