Da die Ehefrau berufstätig ist, wird er die beiden Kinder jeweilen am Samstag zu sich auf Besuch nehmen. Sollte sich diese Regelung aus irgendwelchen Gründen nicht bewähren, erhält der Vater als Minimallösung das Recht, seine beiden Kinder jeweilen jedes zweite Wochenende von Freitag, 18.00 Uhr bis Sonntag, 19.00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen. Der Vater hat das Recht, mit seinen Kindern vier Wochen Ferien pro Jahr zu verbringen.