Seite 7 — 16 sodann ein Schreiben der Vermieterin vom 3. März 2009 (act. 07/1) zu den Akten, worin diese die Gültigkeit der Kündigung der Wohnung per 30. Juni 2009 bestätigte. Der Mietvertrag für das Büro wird gemäss Schreiben der E.-AG vom 25. Februar 2009 (act. 07/2) per 1. Juli 2009 auf Y. als alleinige Mieterin umgeschrieben.