bb) Was die Mietkosten für die Liegenschaft sowie den Büroraum von Y. betrifft, ist festzuhalten, dass diese bis anhin durch die Arbeitgeberin von X. direkt von dessen Monatsgehalt abgezogen wurden. Somit kann der Nachweis, dass der Gesuchsgegner seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist, nicht erbracht werden. Unter diesen Umständen lässt sich eine Schuldneranweisung nur dann rechtfertigen, wenn der Anspruchsberechtigte eine ernsthafte aktuelle Gefährdung seiner Interessen glaubhaft macht. Zwar trifft es zu, dass der Gesuchsgegner mit dem direkten Abzug des monatlichen Mietzinses von seinem Einkommen nicht einverstanden ist und sich auch bereits dagegen zur Wehr gesetzt hat.