Basler 2006, N. 9 ff. zu Art. 177). a) Die Gesuchstellerin beantragt die Anweisung der Arbeitgeberin von X., den monatlich geschuldeten Mietzins von Fr. 2'177.60 direkt vom Gehalt des Gesuchsgegners in Abzug zu bringen und den Restbetrag der Gesamtunterhaltsschuld von monatlich Fr. 163.-- direkt an die Gesuchstellerin zu überweisen. Die Schuldneranweisung setzt in erster Linie einen gültigen Rechtstitel über die Geldbeträge voraus, die vom Unterhaltsschuldner an den Familienunterhalt zu leisten sind. In einem ersten Schritt ist somit zu prüfen, ob die Unterhaltspflicht von X. überhaupt im geltend gemachten Umfang besteht.