Seite 2 — 16 D. Mit Gesuch vom 23. März 2009 liess Y. beim Kantonsgericht von Graubünden ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen im Ehescheidungsverfahren einreichen, worin sie die folgenden Anträge stellte: „1. Die Arbeitgeberin des X. (E.-AG) sei anzuweisen, für die Dauer des Mietverhältnisses über die Liegenschaft B.-Strasse in C. den aktuellen Mietzins von CHF 2'177.60 direkt vom Gehalt des Ehemannes in Abzug zu bringen und den Restbetrag der Gesamtunterhaltsschuld von Fr. 163.-- pro Monat direkt an die Gesuchstellerin zu überweisen.