C. Am 24. Februar 2009 liess Y. beim Bezirksgerichtspräsidenten Imboden ein Gesuch um Erlass einer Schuldneranweisung im Sinne von Art. 177 und Art. 291 ZGB stellen. Dieses Gesuch wurde jedoch mit Verfügung vom 18. März 2009 abgewiesen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden konnte.