Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 1'600.-- (vgl. Trennungsvereinbarung vom 11./13. Juni 2003). Somit ergibt sich ein monatliches Einkommen von insgesamt rund Fr. 3'900.-- (Fr. 2'300.-- + Fr. 1'600.--). Eine Gegenüberstellung von Einkommen (Fr. 3'900.--) und Grundbedarf (Fr. 2'149.60) ergibt einen Überschuss von Fr. 1'750.40. ee) Der monatliche Überschuss von rund Fr. 1'750.-- zusätzlich das verfügbare Vermögen von Fr. 5'500.-- sind den mutmasslichen Prozesskosten von Fr. 10'000.-- gegenüberzustellen. Das Ergebnis zeigt, dass es der Gesuchstellerin sicherlich zuzumuten ist, während eines Jahres rund Fr. 10'000.-- zur Finanzierung ihres Prozesses aufzubringen.