Wie dem Fahrplan der SBB entnommen werden kann, fährt der erste Zug bereits um 5:26 Uhr von E. nach F.. Die Ankunftszeit in F. wird mit 05:47 Uhr angegeben, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass X. ihren Arbeitsort durchaus pünktlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Ab 06:26 Uhr fährt der Zug im Halbstundentakt. Aus diesem Grund ist es der Gesuchstellerin trotz den unregelmässigen Arbeitszeiten zuzumuten, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren.