Seite 6 — 10 des oftmals sehr frühen Arbeitsbeginns nicht die öffentlichen Verkehrsmittel benützen könne. Der Fahrweg vom Wohn- zum Arbeitsort betrage rund 22 km. Bei Veranschlagung eines Kilometerbetrages von 60 Rappen würden damit die Kosten des Arbeitsweges Fr. 581.-- pro Monat betragen. X. hat keine Belege eingereicht, welche bestätigen würden, dass sie tatsächlich keine Möglichkeit hat, ihren Arbeitsort zur gewünschten Zeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Wie dem Fahrplan der SBB entnommen werden kann, fährt der erste Zug bereits um 5:26 Uhr von E. nach F..