b) aa) Selbst aber wenn eine Erhöhung der Hypothek im Betrag der voraussichtlichen Prozesskosten wider Erwarten nicht möglich wäre, müsste das Gesuch von X. abgewiesen werden, da sie – wie noch zu zeigen sein wird - nebst dem verfügbaren Vermögen von Fr. 5'500.-- auch über einen Einkommensüberschuss nach Abzug des Grundbedarfs verfügt.