Seite 3 — 10 bb) Entscheidend ist nun aber der Umstand zu werten, dass die aktuelle Belastung der Liegenschaft noch unter 50% des Verkehrswertes liegt. Der Verkehrwert beträgt Fr. 744'900.--. Bei einer Belastung des Grundstückes mit einer Hypothek in der Höhe von Fr. 360'000.-- wäre es sicherlich möglich, die Hypothek in der Grössenordnung der Prozesskosten zu erhöhen. Angeordnet ist zunächst die Leistung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 6'000.--. Hinzu kommen die Kosten des Rechtsvertreters, welche sich voraussichtlich auf rund Fr. 4'000.-- belaufen könnten, zumal im Wesentlichen nur noch die nachehelichen