b) Der Gesuchstellerin sei der unterzeichnete Rechtsanwalt als Rechtsvertreter zu bestellen. 2. Eventualiter sei der Gesuchstellerin zu ermöglichen, den mit Verfügung des Kantonsgerichtes von Graubünden vom 23. Februar 2009 einverlangten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 6'000.-- in monatlichen Raten von Fr. 250.--, eventuell in Raten deren Höhe das Gericht für angemessen erachtet, zu bezahlen.“