3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'500.-- (inkl. Schreibgebühr) gehen unter solidarischer Haftbarkeit zulasten von A. und B.. Diese haben die Beschwerdegegner ebenfalls unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 800.-- (inkl. MwSt.) aussergerichtlich zu entschädigen.